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Grünes Licht für Cannabis

Aktueller Stand grünes Licht: Cannabis Legalisierung 2024

Es ist nun offiziell! Ab April 2024 haben sich Koalitionspartnerdarauf verständigt, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene in lizenzierten Geschäften“ zu ermöglichen!

Stellungnahme Bundesdrogenbeauftragter

Was bedeutet die Legalisierung in Deutschland genau?

Seit dem 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Somit sind Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben erstmal legal. Die gesetzliche Regelung sieht darüber hinaus vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen dürfen. Gleichzeitig aber wird der Verkauf der Droge an Heranwachsende viel härter bestraft. 


Cannabis teilweise legalisiert?


Warum wurde Cannabis teilweise legalisiert? Die gegenwärtige Ampel-Koalition strebt mit der partiellen Legalisierung an, den unregulierten Handel und Gebrauch über den Schwarzmarkt zu reduzieren und somit die organisierte Kriminalität einzudämmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beabsichtigt zudem, den Schutz von Minderjährigen zu verstärken - die Strategie der vergangenen Dekade sei gescheitert. Lauterbach verweist auf eine Verdopplung des Konsums bei jungen Menschen sowie eine Verdopplung der Anzahl der Drogentoten. 

 


Eigenbedarf und Eigenanbau: Welche Regelungen gelten?


  •  Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen, was bedeutet, dass es nicht mehr als verbotene Substanz gilt. 
  •  Erwachsene haben das Recht, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen 
  •   Zu Hause ist es erlaubt, bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis und bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person zu besitzen. 
  •  Überschreitungen der erlaubten Mengen um 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit behandelt. Bei Besitz von größeren Mengen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. .
  •  Erwachsene können Cannabissamen für den privaten Anbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online erwerben. 

 


Wo können Konsumenten legal Cannabis erhalten?


  •  Zusätzlich zum persönlichen Anbau ist die Abgabe vorerst ausschließlich über gemeinnützige Anbauvereinigungen oder Cannabis-Gemeinschaften gestattet
  •  Die Clubs dürfen pro Mitglied maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenverbrauch abgeben 
  •  Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre, und es sind höchstens 500 Mitglieder pro Gemeinschaft erlaubt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen
  •  Für Mitglieder unter 21 Jahren ist die monatliche Menge auf maximal 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt des Cannabis nicht mehr als zehn Prozent betragen darf
  • Die Clubs  müssen Beauftragte für Jugendschutz, Suchtprävention und Prävention benennen und dürfen keine Werbung betreiben. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie zu Spielplätzen einhalten
  •  Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist untersagt 
  •  Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht gestattet

 


Wie sollen Minderjährige geschützt werden?


 Der Erwerb, der Besitz und der Anbau von Cannabis sind für Personen unter 18 Jahren untersagt, jedoch erfolgt keine strafrechtliche Verfolgung. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt illegal. Wenn Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, müssen die Eltern informiert werden und in schwerwiegenden Fällen können die Jugendämter eingeschaltet werden. Minderjährigen Konsumenten von Cannabis sollen Interventionen und Präventionsprogramme angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Informationskampagne für diese Zielgruppe gestartet. 


 

Ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt?


 In der Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Sportanlagen ist der Gebrauch von Cannabis in einem Umkreis von 100 Metern untersagt. In Fußgängerzonen ist es gesetzlich verboten, zwischen 7 und 20 Uhr zu rauchen. 



Bleibt Dealen strafbar?


Dealen mit Cannabis bleibt weiterhin strafbar, auch für Minderjährige. Um Minderjährige zu schützen, werden einige Strafen verschärft. So wird dann die Abgabe von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

 


Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet?


Es soll noch zügig vom Bundesverkehrsministerium ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vorschlagen werden, um eine Regelung ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol festzulegen. Bisher ist es strikt verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, sowie ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und - im schlimmsten Fall - der Entzug der Fahrerlaubnis auf eine unbestimmte Zeit.



Ist auch ein kommerzieller Handel geplant?


In der Tat! Die Ampelkoalition möchte aber erst in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz das Ganze regeln. Geplant ist wohl, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu testen. Die Projekte sollen auf jeden Fall wissenschaftlich begleitet werden und vorerst auf fünf Jahre befristet sein.


 

Welche Gesetze galten bislang in Deutschland?


Im Gegensatz zu anderen legalen Suchtstoffen wie Tabak und Alkohol galt bis vor kurzem Cannabis in Deutschland bislang als illegale Substanz, die neben "harten" Drogen wie etwa Heroin und MDMA ("Ecstasy") unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fiel. Somit war noch bis vor kurzem jeglicher Besitz von Cannabis bis Ende März strafbar. 


 

Was gilt für frühere Verurteilungen und laufende Verfahren?


Verurteilungen aus der Vergangenheit aufgrund Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können nun auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden dann beendet.


 

Warum ist das Gesetz so in der Kritik?


Der Widerstand gegen das Gesetz war und ist nach wie vor noch teilweise parteiübergreifend groß. Die Union mit der CSU und CDU verwies auf diverse Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen. Ähnliche Warnungen teilen auch Experten und Verbände aus der Ärzteschaft und von Verbänden der Kinder- und Jugendmediziner. Sie verweisen darauf, dass Cannabiskonsum insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene gefährlich sei, da sich deren Gehirn noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändern könnte.


(Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Cannabis-Legalisierung-in-Deutschland-Welche-Regeln-gelten,cannabisfaq100.html)

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